1§ Verwender
Als Verwender dieser AGB gilt:
din Busmech GmbH
Wettingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der din Busmech GmbH (nachfolgend „Garagenbetrieb“) im Hinblick auf Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seitens des Garagenbetriebes resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Motorfahrzeugen, Campern, Oldtimer, Occasionsfahrzeugen Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.
2§ Gerichtsstand
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Aargau zuständig sofern keine andere Abmachung getroffen wird.
3§ Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender und einem Verbraucher (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“).
4§ Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Bestellungen, welche Verbraucher über die Website www.dinbusmech.ch des Onlineshops www.dinbusmech.ch abschließen.
Der Vertrag kommt mit dem Verwender (siehe § 1) zustande.
Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseite des Shops www.dinbusmech.ch stellt kein Vertragsangebot dar.
Mit der Bestellung einer Ware durch einen Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt ein Verbraucher ein verbindliches Angebot auf einen Kaufvertragsabschluss ab. Erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Verwender kommt der Vertragsschluss zustande.
Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten, somit gelten diese AGB. Nach Vertragsschluss sind die Bestelldaten nicht mehr online einsehbar.
Ebenfalls regeln die vorliegenden AGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Garagenbetrieb und dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuches und damit insbesondere das Rechtsverhältnis im Hinblick auf im vorgenannten Betrieb oder vor Ort beim Kunden vorgenommen Reparatur- resp. Serviceleistungen.
Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer mit eingeschlossen.
5§ Auftragserteilung
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Garagenbetriebs so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst.
Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht der Garagenbetrieb davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat der Garagenbetrieb folglich nicht einzustehen.
Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des Garagenbetriebes erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt der Garagenbetrieb für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass dem Garagenbetrieb eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf der Garagenbetrieb von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen.
Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.
6§ Preisangaben / Kostenvoranschlag
6.1 Shop
Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten. Die Kosten für Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten werden zusätzlich verrechnet. Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich.
6.2 Mobile Werkstatt
Auf Verlangen des Kunden vermerkt der Garagenbetrieb im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MWSt., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Garagenbetrieb ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten.
Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.
Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche der Garagenbetrieb gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.
7§ Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage.
Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb oder beim Kunden vor Ort, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden außerhalb des jeweiligen Garagenbetriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.
8§ Berechnung des Auftrages
In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jeden technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoran-schlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber dem Garagenbetrieb zu begleichen.
Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf.
9§ Zahlung
9.1 Shop
Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können ggf. zusätzlich anfallen.
Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
- Paypal
- Kreditkarte
- Bar bei Abholung gegen Quittung
Die Lieferung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Bei Stammkunden ist es möglich, eine Rechnung auszustellen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. www.dinbusmech.ch kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist www.dinbusmech.ch berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der Lieferung entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer zahlungsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur Vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkasso-kosten).
9.2 Mobile Werkstatt
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges Aushändigung bar oder via Twint zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb zehn Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung resp. Übersendung der betreffenden Rechnung.
Forderungen des Garagenbetriebes kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen.
Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Garagenbetrieb nach Verfall des Zahlungsziels von zehn Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangen. Der Garagenbetrieb ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen.
10§ Mehraufwand
Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand infolge nicht vorhandener Teile, bzw. Überarbeitung bestehender Installationen, verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet. Sämtliche Arbeiten, welche nicht in den offerierten Preisen enthalten sind, werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
11§ Haftung
Der Garagenbetrieb übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch außervertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Garagenbetriebes für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garagenbetriebs resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.
Unabhängig von einem Verschulden des Garagenbetriebes bleibt eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt.
Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.
Soweit das dem Garagenbetrieb überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es dem Garagenbetrieb zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit der Garagenbetrieb das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin, ist diesem aufgrund des Hinweises des Garagenbetriebes bewusst, dass das Fahr-zeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll.
Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern (so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrößerung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit größerem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen.
Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien dem Garagenbetrieb überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin, hat der Garagenbetrieb hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzliche zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.
12§ Lieferung, Lieferungsbeschränkungen, Rückgabeausschluss
Die Lieferung erfolgt – sofern die Beschreibung eines gewählten Produkts nicht explizit Abweichendes festlegt – innerhalb von 20 Werktagen.
Diese Frist beginnt im Falle der Zahlung via Überweisung oder Paypal am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrages zu laufen.
Wir akzeptieren gem. Gesetzlicher Grundlage keine Rückgabe der Artikel.
Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht sieht das Schweizer Gesetz – weder für den Einkauf im Geschäft noch für den Onlinehandel – vor. Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (lat,; dt. Verträge sind einzuhalten). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht das Obligationenrecht bei Haustürgeschäften und sog. Telefon-Verträgen (OR 40a ff.).
13§ Gefahrenübergang
Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder einem zufälligen Verlust der Ware liegt bis zur Übergabe der Ware beim Verwender und geht es mit der Übergabe auf den Verbraucher über.
14§ Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht
14.1 Shop
Der Kaufgegenstand geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten in das Eigentum des Käufers über. Bis dahin darf er nicht über ihn verfügen, insbesondere ihn weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
14.2 Mobile Werkstatt
Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum der des Kunden über. Der Garagenbetrieb hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht dem Garagenbetrieb das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu versilbern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes – dem Kunden ausgehändigt.
15§ Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschliesslich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen) sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch den Garagenbetrieb sowie im Falle des Markenbetriebs durch die Importeurin des Fahrzeuges und/oder autorisierter Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde ist entsprechend damit einverstanden, dass seine Daten durch den Garagenbetrieb entsprechend an die Importeurin und/oder autorisierter Partner/Dienstleister weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung resp. die Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit resp. dergleichen nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende schriftliche Erklärung dem Garagenbetrieb zu übermitteln.
16§ Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.
17§ Änderung der AGB
Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung.
Der Garagenbetrieb behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage des Garagenbetriebs veröffentlicht resp. liegt beim Empfang Kundendienst auf und/oder ist beim Kundendienst ausgehängt.